Vier-Augen-Prinzip
Jedes Gutachten wird von einem zweiten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien überprüft. Dabei sind u. a. relevant:
Richtigkeit
Schlüssigkeit
Nachvollziehbarkeit
Dies gewährleistet ein gewissenhaftes und verantwortungsvolles Ergebnis.
Verwendungzwecke der Immobilienbewertung
Ermittlung des Verkehrswertes gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)
Ermittlung des Marktwertes gemäß Bankwesengesetz (BWG)
Ermittlung des Gemeinen Wertes gemäß Bewertungsgesetz (BewG) von gewerblichen Immobilien überwiegend im Auftrag von Kreditinstituten zur Kredit- oder Leasingfinanzierung bzw. im Auftrag von Steuerberatern und Notaren
Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften im Abgabenverfahren
Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten
Ermittlung der Restnutzungsdauer von Gebäuden
Ermittlung der Zuordnung und Aufteilung des Verkehrswertes auf Grund und Boden sowie auf die Gebäude
Ermittlung und Überprüfung von Projektkalkulationen