Leistungen

Gutachten für alle Fälle

Vier-Augen-Prinzip

Jedes Gutachten wird von einem zweiten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien überprüft. Dabei sind u. a. relevant:
  • Richtigkeit
  • Schlüssigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
Dies gewährleistet ein gewissenhaftes und verantwortungsvolles Ergebnis.

Verwendungzwecke der Immobilienbewertung

Liegenschaftsbewertungen

Bewertung von Rechten und Lasten